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Allgemeine Geschäftsbedingungen HRF-bike GmbH

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die Online-Bestellung von Produkten erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der HRF-bike GmbH für Online-Geschäfte. 

1.2 Mit dem Absenden der Online-Bestellung akzeptiert der Benutzer die vorliegenden AGB.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

1.3 Entgegenstehende Bestimmungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung.

2.  Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der HRF-bike GmbH im Onlineshop sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung eines Kunden über den Onlineshop gilt als ein verbindliches Angebot an die HRF-bike GmbH. Der Kunde verpflichtet sich, bei seiner Bestellung wahrheitsgetreue Angaben zu machen.

2.2 Der Vertrag kommt erst mit der Annahmeerklärung zustande. Als Annahmeerklärung gilt die Bestätigung per E-Mail an die HRF-bike GmbH. Bei Fahrrädern ist die Auftragsbestätigung als Annahmebestätigung anzusehen. 


3. Preise, Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
3.1 Massgeblich für die Rechnungsstellung ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.

3.2 In den angegebenen Preisen ist die schweizerische Mehrwertsteuer bereits enthalten. Die HRF-bike GmbH behält sich Preisänderungen ausdrücklich vor.

3.3 Alle Aufträge von Onlineshopbestellungen können nur gegen Vorkasse abgewickelt werden. Nach der Bestellung wird eine schriftliche Offerte erstellt, die alle Kosten beinhaltet. Diese wird dann dem Kunden per E-Mail zugestellt. Mit akzeptieren der Offerte wird der Kaufvertrag rechtsgültig und die Bereitstellung in Auftrag gegeben. Die Preisausweisung im Onlineshop ist nur für den Artikel möglich. Allenfalls entsteht noch ein Arbeitsaufwand. Als Auftragsbestätigung wird die Rechnung per E-Mail versendet. Bei Abholung der erstandenen Kaufgegenstände wird eine vorgängige Überweisung vorausgesetzt.

3.4 Im Onlineshop bestellte Fahrräder werden erst gegen vorgängig bezahlte Rechnung oder Barzahlung bei Abholung an Kunden ausgeliefert.

3.5 Als Bezahlung für Fahrräder wird nur Bargeld oder Vorkasse akzeptiert. 

3.6 Als Auftragsbestätigung kann von der HRF-bike GmbH eine Anzahlung von 20% des Rechnungsbetrags verlangt werden. 

 

4. Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt durch Abholung des Kaufgegenstandes bei der HRF-bike GmbH. Der Käufer wird informiert, wenn die Kaufgegenstände abholbereit sind. Fahrräder werden noch auf den Kunden eingestellt und erklärt. Dies benötigt einen Zeitaufwand von ca. 45 Minuten, dieser wird nicht zusätzlich verrechnet. 

4.2 Die HRF-bike GmbH ist bemüht, die bestellten Artikel schnellstmöglich bereitzustellen. Für Fahrräder, die nicht im Lager der HRF-bike GmbH sind, wird mit einer Lieferzeit ab 3 Tagen gerechnet. Für Lieferverzögerungen wird keine Haftung übernommen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HRF-bike GmbH.

6. Gewährleistung
Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen die HRF-bike GmbH als auch gegen ihre Angestellten ausgeschlossen, soweit nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

7.  Rückgaberecht
7.1 Bestellte Ware kann innerhalb von 7 Tagen ab Auslieferung mit Vorlage der Originalrechnung zurückgebracht werden. Für Fahrräder, die bereits gefahren wurden, werden CHF 750 Umtriebsentschädigung und allfällige Mängel in Rechnung gestellt. Bei Fahrrädern, die noch nicht gefahren wurden, werden CHF 500 Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt. Die Beträge werden bei der Zurückerstattung in Abzug gebracht.  

7.2 Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen.  

8.  Leasing 

8.1 Ab dem 01.11.2024 kann die HRF-bike GmbH auch eine Finanzierung durch Leasing anbieten. Die erforderlichen Abklärungen können nur vor Ort und bei Anwesenheit des Kunden mit gültigem Ausweis durchgeführt werden. Dies kann nicht durch Dritte erledigt werden. Die HRF-bike GmbH wird anschliessend eine Offerte zum Leasing erstellen. Die HRF-bike GmbH kann nicht über einen Erhalt eines Leasings entscheiden.

8.2 Bei positivem Bescheid seitens des Leasinganbieters ist die 14 tägige Wartefrist einzuhalten. Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wird die Übergabe des Fahrrades an den Kunden vollbracht.

8.3 Bei Leasing gelten die entsprechenden AGB der Leasingfirma. 

9. Serviceleistungen

9.1 Auftragserteilung:
Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel resp. die am Fahrrad zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters des Betriebs so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. 

9.2 Soweit erforderlich wird das vom Kunden überlassene Fahrrad ohne expliziten Auftrag desselben zusätzlich auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten temporär verschlüsselt gesichert. Unabhängig davon geht die Werkstatt davon aus und empfiehlt entsprechend dem Kunden, Daten und individuelle Einstellungen im Fahrrad gemäss Betriebsanleitung zu sichern, um einen allfälligen Datenverlust zu vermeiden. Für einen derartigen Datenverlust hat die HRF-bike GmbH folglich nicht einzustehen. 

9.3 Soweit sich im Rahmen der Ausführungen von Service resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens der Werkstatt erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme durch die Mitarbeiter der HRF-bike GmbH nicht zu erwarten waren resp. vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen, holt die HRF-bike GmbH für diese Arbeiten vorgängig telefonisch oder auf einem anderen Weg, die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat in der Folge dafür besorgt zu sein, dass der HRF-bike GmbH eine Telefonnummer/E-Mailadresse oder sonstige Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung steht, auf welcher der Kunde während den üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Soweit die HRF-bike GmbH den Kunden auch nach dreimaligem Versuch (mit zeitlichen Abständen von zumindest 15 Minuten) nicht erreichen konnte, wird die HRF-bike GmbH die Arbeiten nur dann leisten, soweit diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrrades erforderlich sind. Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10% des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf die HRF-bike GmbH von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen. Die HRF-bike GmbH ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten sowie Übungsfahrten (wenn notwendig auch längere Fahrten) mit dem vom Kunden überlassenen Fahrrad durchzuführen.

10. Preisangaben / Kostenvoranschlag

10.1 Auf Verlangen des Kunden vermerkt die HRF-bike GmbH im Werkstattauftrag die Preise und Ansätze zzgl. MWSt., die bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten voraussichtlich zur Anwendung gelangen. 

10.2 Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem werden die Arbeiten und Ersatzteile jeweils aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. Die HRF-bike GmbH ist an diesen Kostenvoranschlag für zehn Tage nach erfolgter Aushändigung gebunden und darf diesen – ohne vorgängige Zustimmung des Kunden – nicht um mehr als 15% überschreiten. Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Die HRF-bike GmbH ist berechtigt, Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen, sollte der betreffende Auftrag letztlich nicht erteilt werden. Ansonsten gelten die Preise und Ansätze, welche die HRF-bike GmbH gemäss separater Preisliste verrechnet, soweit eine solche Liste nicht vorhanden ist, gelten die ortsüblichen Preise und Ansätze. Ein Kostenvoranschlag gilt nur soweit dies aufgrund der Diagnose möglich ist (Sichtbarkeit, Diagnostizierbarkeit) und beinhaltet keine Erfolgsgarantie der Reparatur.

11. Bezahlung Werkstattarbeiten

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Abgabe des Fahrrades und Aushändigung der Rechnung bar oder via Karte / Twint zur Zahlung fällig. In Ausnahmen kann die HRF-bike GmbH eine Rechnung mitgeben mit 10 Tagen Zahlungsziel. Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann die HRF-bike GmbH ab dem 30. Tag nach Verfall des Zahlungsziels, ohne eine zusätzliche Mahnung, einen Verzugszins von 5% dem Kunden belasten. Die HRF-bike GmbH ist ebenso berechtigt, für übermittelte Mahnschreiben zuhanden des Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 pro Schreiben in Rechnung zu stellen. Mit der dritten Mahnung wird das Betreibungsverfahren angedroht. Sollte die Rechnung inkl. Verzugszinsen innerhalb 10 Arbeitstage nicht beglichen werden, wird die Betreibung eingeleitet.  

12. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten (Namen, Postadressen, Telefonnummern etc.), welche der Kunde im Zusammenhang mit der Benutzung der Online-Dienstleistung bekannt gibt, unterliegt der Datenschutzgesetzgebung. Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte findet nicht statt.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens der Vereinten Gerichtsstand Nationen über den internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Erfüllungsort und Gerichtstand ist Hinwil ZH.

14. Verschiedenes
Die HRF-bike GmbH behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise, insbesondere durch entsprechende Publikationen auf den Internet-Seiten der HRF-bike GmbH mitgeteilt.

15. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Vorschrift ersetzt.